Norla mit Infos und Tipps für Kleinwindanlagen für die landwirtschaftliche Nutzung.
Auf der diesjährigen Norla, der landwirtschaftlichen Fachmesse in Rendsburg, wurde eine Kleinwindkraftanlage der PSW ausgestellt, und die dort erzeugte Energie in das örtliche Versorgungsnetz einspeiste.
Mit einem Vortrag über Kleinwindanlagen im Auditorium konnte der Referent Punkte sammeln. Es war nur ein Hersteller bereit, zusätzlich in der Öffentlichkeit weitere Tipps für das breite Publikum und für zukünftige Kleinwindkraftanlagenbetreiber bereit zu stellen.
Der Vortragstitel lautete:
„Energiekostenbremse für landwirtschaftliche Betriebe“
In seinem Vortrag wurden zunächst Abgrenzungen, Unterschiede zwischen Windkraftanlagen und Kleinwindkraftanlagen informiert. Unterschiedliche Informationen und Bestimmungen über die Größenordnung von Windanlagen der Windkraftanlagenverbände und Journalisten sind gang und gäbe.
Abgrenzung von Kleinwindkraftanlagen zu großen Windkraftanlagen
Kleine Windkraftanlagen haben eine Nennleistung bis 30 KW. Dieses geht mit den Beschreibungen des EEG im § 5 Abs. 1 konform.
Während der Bundesverband Kleinwindanlagen mit der Größe nach der Rotorfläche die Abgrenzung der Größenordnung von Großwind- und Kleinwindanlagen bestimmen möchte. Bis 200 qm Rotorfläche sollten demnach Kleinwindanlagen ausmachen.
Geschätzte Mindestgröße für Kleinwindanlagen für landwirtschaftliche Betriebe
Die allgemeine Nennleistung für Haus- und Hofwindkraftanlagen sollten nach den Worten des Referenten bei 5 KW Nennleistung liegen.