Genehmigung
Genehmigung von Kleinwindkraftanlagen
Die Energiewende beteiligt alle Bürger an dem Ziel, die Energieversorgung in Deutschland durch erneuerbare Energien zu sichern. Bis 2020 soll der Anteil der Erneuerbaren Energien am Stromverbrauch 30 % betragen. Ein hoher Anteil wird durch die bestehenden Windkraftanlagen und durch weiteren Zubau der Windenergie auf den neu ausgewiesenen Flächen erzeugt.
Mit der Problematik des Stromtransports und der Speicherung von Strom, werden Kleinwindkraftanlagen selten konfrontiert. Der Strom soll dort verbraucht werden wo die Produktion des Stroms aus der Windkraft erfolgt.
Bürger, die Kleinwindkraftanlagen aufstellen wollen, werden aufgefordert, eine Baugenehmigung für Kleinwindkraftanlagen zu beantragen als wäre es eine Großwindkraftanlage.
Genehmigungsverfahren für Kleinwindkraftanlagen unter 10 Meter
In acht Bundesländern kann das Verfahren zur Baugenehmigung von Kleinwindkraftanlagen als verfahrensfrei bezeichnet werden. In der anderen Hälfte der Bundesländer sind aufwendige Genehmigungsprozesse erforderlich.
In folgenden nördlichen Bundesländern ist es erforderlich eine:
- Genehmigung für Kleinwindkraftanlagen in Schleswig-Holstein
- Genehmigung für Kleinwindkraftanlagen in Niedersachen
- Genehmigung für Kleinwindkraftanlagen in Mecklenburg-Vorpommern
- Genehmigung für Kleinwindkraftanlagen in Hamburg
- Genehmigung für Kleinwindkraftanlagen in Bremen
zu erhalten.
Ausnahme in Hamburg:
In Gewerbe- und Industriegebieten sowie bestimmte Hafengebiete sind von dem Genehmigungsverfahren befreit.
Tipp:
Die Handelsvertretung, PW Windstrom Bioenergie UG, wird in Kürze Kleinwindkraftanlagen einer besonderen Art präsentieren. Aus heutiger Sicht sind einige Vereinfachungen zur Aufstellung von Kleinwindkraftanlagen, auch höher als 10 m, denkbar.
Wenden Sie sich an die Firma PW Windstrom Bioenergie UG 04852 835 4113, damit Sie rechtzeitig weitere Informationen erhalten.
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