Kleinwindkraftanlagen bis 10 Metern Höhe ohne Baugenehmigung erstellen
Eine Kleinwindkraftanlage aufstellen, ganz ohne Baugenehmigung, das soll zukünftig in Schleswig-Holstein möglich sein. Andere Bundesländer haben es vorgemacht. In Baden-Württemberg, Saarland, Bayern und Sachsen Anhalt wurden bereits gute Erfahrungen gesammelt.
Es wird leichter kleine Windkraftanlagen aufzustellen
In Schleswig-Holstein wird es zukünftig erlaubt, kleine Windkraftanlagen bis zu 10 Metern Höhe ohne Baugenehmigung aufzustellen. So haben Bürger es leichter, einen Standort zu finden und müssen nicht alle Auflagen beachten, die bei großen Windkraftanlagen beachtet werden müssen.
Leichter bauen ohne Baugenehmigung bedeutet aber nicht, nachbarschaftliche Verpflichtungen außer Acht zu lassen. Abstände zu Nachbarn, Schattenwurf, Geräuschpegel sind einzuhalten. Auf die Wirtschaftlichkeit sollte weiterhin geachtet werden. Nicht jeder Propeller, Repeller ist sinnvoll.
Novellierung der Landesbauordnung in Schleswig-Holstein in Bezug auf Kleinwindkraftanlagen
Der Referentenentwurf des Landes-Schleswig-Holstein zur Novellierung der Landesbauordnung sieht vor, dass kleine Windräder bis zu 10 Metern Höhe und 3 Meter Flügeldurchmesser, sowie Solaranlagen, die genehmigungsfrei bis 7 Meter Höhe auf Gebäuden genehmigungsfrei errichtet werden dürfen.
Die Lockerungen dieser Landesbauordnung hat auch Haken. Der zukünftige Kleinwindkraftanlagenbesitzer oder Solarstromerzeuger wird sich selbst um die Anforderungen aus dem Bau einer Kleinwindanlage kümmern müssen.
Die Eigenverantwortung des Bauherrn von Kleinwindkraftanlagen ist gefragt!
Was früher nicht genehmigt wurde, sollte auch heute nicht ohne Landesbauordnung übergangen werden. Continue reading »